Bundestagswahl 2005, eine an Kuriositäten nicht arme Wahl: Zuerst die Vertrauensfrage samt aller rechtlichen Fragestellungen, dann der 160er Wahlkreis in Dresden, der zum Entsetzen Edmunds die Wahl entscheiden könnte, und schließlich Parteien, die nicht über das reden, was sie wollen, sondern über das, was die anderen wollen (oder auch nicht wollen). Passender als die taz mit der Überschrift "Jede Gegenstimme zählt" kann man's nicht beschreiben... Und dann erfährt der auf jeden Fall wahlbereite und -entschlossene Wähler, daß in seiner Wahlkommune Obertshausen diesmal eine elektronische Wahlmaschine zum Einsatz kommen soll. Zwar hatte man schon zwei- oder dreimal an einer mechanischen Wahlmaschine dadurch seine Stimme abgegeben, daß man ähnlich einem einarmigen Banditen an einem Hebel ziehen mußte, dennoch sorgte die Mitteilung über das neue, angeblich gar nicht so schwer zu verstehende Verfahren für inneren Aufruhr. Abgesehen von den üblichen Fragen, die einen bei der Elektronisierung des Alltags begleiten, war bei heise.de auch noch folgendes zu lesen:
Am Tag der Wahl durfte man sich im Wahllokal dann in eine lange Schlange einreihen, weil statt mehrerer Wahlkabinen nur eine einzige teure Wahlmaschine zur Verfügung stand. Die Wähler wurden wie Schlachtvieh, das im Schlachthof zur Schlachtbank geführt wird, zur Wahl getrieben, damit der ganze Vorgang auch möglichst effizient vonstatten gehen konnte. Vorbei also die Zeiten, als man einen papiernen Stimmzettel entgegennahm, diesen vor dem Ausfüllen noch einmal in aller Ruhe durchlas, eintütete, und schließlich vor der Wahlurne stehend eine Sekunde wartete, um diesen Moment des wichtigsten aller demokratischen Bürgerrechte zu genießen, bevor schließlich die Schwerkraft den Wahlvorgang unwiderruflich abschloß. Wenn also schon nicht mehr die Wahl das ist, was sie früher mal war, und die Transparenz der Auszählung als einer der Grundsätze aufgeweicht wird, dann kann ich auch gerne auf das Kriterium der geheimen Wahl verzichten und fortan in diesem Tagebuch darlegen und begründen, wann und wie ich wen und warum gewählt habe. Die Offenlegung der eigenen Wahlentscheidung ist jedoch nicht die einzige Konsequenz aus diesen erbärmlichen Zuständen. In der festen Absicht, nie mehr mit einer Wahlmaschine konfrontiert zu werden, wird bei zukünftigen Wahlen von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht. Da die Rechtslage diese jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, sollen eventuell begangene Rechtsverstöße zur Erlangung der Briefwahlunterlagen ebenfalls hier dokumentiert werden. |
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